Verwaltungsrecht

 
 
 

Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern und staatlichen Behörden. Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht verfügt über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet und kann Mandanten in Angelegenheiten vertreten, die die Beziehung zu Verwaltungsbehörden betreffen. Die folgenden Tätigkeitsgebiete sind hiervon insbesondere mit umfasst:

  1. Verwaltungsverfahrensrecht: Beratung und Vertretung in Verfahren vor Verwaltungsbehörden, einschließlich Antrags- und Widerspruchsverfahren. Hierzu gehört die Unterstützung bei der Einreichung von Anträgen, der Erhebung von Widersprüchen und der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Verwaltungsentscheidungen.
  2. Kommunalrecht: Beratung zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit kommunalen Angelegenheiten, wie kommunalen Satzungen, Planungsrecht, Baurecht und kommunalen Finanzangelegenheiten.
  3. Öffentliches Baurecht: Unterstützung bei Fragen des Baurechts, insbesondere im Zusammenhang mit Baugenehmigungen, Bauordnungen, Bebauungsplänen und Denkmalschutz.
  4. Umweltrecht: Beratung in Angelegenheiten des Umweltrechts, einschließlich Genehmigungsverfahren, Umweltauswirkungsprüfungen und Umweltschutzregelungen.
  5. Beamtenrecht: Vertretung von Beamten in Disziplinarverfahren, Personalangelegenheiten und Fragen des Beamtenstatus.
  6. Asyl- und Ausländerrecht: Unterstützung von Mandanten im Zusammenhang mit Asylverfahren, Aufenthaltsrecht und anderen ausländerrechtlichen Angelegenheiten.
  7. Subventionsrecht: Beratung und Vertretung in Angelegenheiten, die mit der Gewährung und dem Entzug von Subventionen und Fördermitteln verbunden sind.
  8. Sozialverwaltungsrecht: Unterstützung bei sozialrechtlichen Fragen, wie etwa im Bereich von Renten, Sozialhilfe oder Schwerbehindertenrecht.

Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht kann Mandanten sowohl in außergerichtlichen Angelegenheiten als auch in gerichtlichen Verfahren vor Verwaltungsgerichten oder anderen zuständigen Gerichten vertreten. Dies kann die Klage gegen rechtswidrige Verwaltungsentscheidungen, die Durchsetzung von Ansprüchen oder die Verteidigung gegen behördliche Maßnahmen umfassen.

Häufig ist es sinnvoller, sich mit den Behörden an einen Tisch zu setzen und dort eine Lösung zu erarbeiten, die allen Seiten gerecht werden kann. Nur wenn die Auffassungen zu weit auseinandergehen, sollte der Weg zum Gericht gewählt, aber auch nicht gescheut werden. Auch Behörden sind nicht unfehlbar. Wir vertreten Sie vor allen Verwaltungsgerichten und den zugehörigen Instanzgerichten. Insbesondere das öffentliche Baurecht gehört hier zu unseren Schwerpunkten.

Bei uns im Haus betreut Sie in diesen Angelegenheiten gerne Herr Rechtsanwalt Martin Mielke. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht verfügt über eine große Erfahrung in diesem speziellen Gebiet und ist darüber hinaus als Repetitor im Verwaltungsrecht für die Ausbildung von herangehenden Juristen tätig.