Miet- und Wohneigentumsrecht
Die Fachbereiche Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht gehören neben dem allgemeinen Immobilienrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten unserer Kanzlei.
Das Mietrecht hat sich sowohl im Bereich der Wohnraum-, als auch der Geschäftsraummiete zu einem komplexen Themengebiet entwickelt. Unsere Kanzlei vertritt Sie sowohl als Mieter als auch als Vermieter.
Typische Rechtsgebiete des Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts und Immobilienrechts sind zum Beispiel:
- Spezialprobleme im gewerblichen Mietrecht
- Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen
- Beratung bei der Durchführung, Verlängerung und Beendigung von Mietverträgen
- Betriebskostenabrechnungen und Kautionsabrechnungen
- Mieterhöhungen
- Mietminderungen
- rückständige Mietzahlungen
- Kündigungen (fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung)
- Kündigung aus Gründen der wirtschaftlichen Verwertung
- Eigenbedarf (Eigenbedarfsklagen)
- Räumungsklagen
- Für Vermieter:
Durchführung einer Räumundsklade - Für Mieter:
Verteidigung gegen eine Räumungsklage - Mietaufhebungsvereinbarung
- Prozeßführungsabmahnungen
- Mängel
- Mängelbeseitigung
- Sicherheitsverwertungen
- Rechtsprobleme bei Renovierungen
- Schönheitsreparaturen
- Streitigkeiten mit Handwerkern oder bei Sanierungen von Immobilien
- Schadenersatzforderungen
- Maklerrecht: Maklerverträge und Maklerprovisionen
- Rechtsfragen und -streitigkeiten
- Wohneigentumsgesetze WoEigG
- Recht innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften
- Verwaltung des Wohnungseigentums
- Besonderheiten für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang Wohnungseigentum
- Straftatbestände wie zum Beispiel Mietwucher, Hausfriedensbruch, Einmietbetrug, oder vorgetäuschter Eigenbedarf (Betrug)
In diesen Bereichen unterstützen wir Sie gerne!