Miet- und Wohneigentumsrecht

 
 
 

Die Fachbereiche Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht gehören neben dem allgemeinen Immobilienrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten unserer Kanzlei.

Das Mietrecht hat sich sowohl im Bereich der Wohnraum-, als auch der Geschäftsraummiete zu einem komplexen Themengebiet entwickelt. Unsere Kanzlei vertritt Sie sowohl als Mieter als auch als Vermieter.

Typische Rechtsgebiete des Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts und Immobilienrechts sind zum Beispiel: 

  • Spezialprobleme im gewerblichen Mietrecht
  • Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen
  • Beratung bei der Durchführung, Verlängerung und Beendigung von Mietverträgen
  • Betriebskostenabrechnungen und Kautionsabrechnungen
  • Mieterhöhungen
  • Mietminderungen
  • rückständige Mietzahlungen
  • Kündigungen (fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung)
  • Kündigung aus Gründen der wirtschaftlichen Verwertung
  • Eigenbedarf (Eigenbedarfsklagen)
  • Räumungsklagen
  • Für Vermieter:
    Durchführung einer Räumundsklade
  • Für Mieter:
    Verteidigung gegen eine Räumungsklage
  • Mietaufhebungsvereinbarung 
  • Prozeßführungsabmahnungen
  • Mängel
  • Mängelbeseitigung
  • Sicherheitsverwertungen
  • Rechtsprobleme bei Renovierungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Streitigkeiten mit Handwerkern oder bei Sanierungen von Immobilien
  • Schadenersatzforderungen
  • Maklerrecht: Maklerverträge und Maklerprovisionen
  • Rechtsfragen und -streitigkeiten
  • Wohneigentumsgesetze WoEigG
  • Recht innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Verwaltung des Wohnungseigentums
  • Besonderheiten für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang Wohnungseigentum
  • Straftatbestände wie zum Beispiel Mietwucher, Hausfriedensbruch, Einmietbetrug, oder vorgetäuschter Eigenbedarf (Betrug)

In diesen Bereichen unterstützen wir Sie gerne!